Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Groß-Umstadt besteht aus den neun Stadtteilwehren Umstadt (Mitte), Dorndiel, Heubach, Kleestadt, Klein-Umstadt, Raibach, Richen, Semd und Wiebelsbach. Alle Einsatzkräfte engagieren sich ehrenamtlich und übernehmen neben Familie und Beruf vielfältige Aufgaben, die weit über den klassischen Brandschutz hinausgehen. Alle Einsätze im gesamten Stadtgebiet – vom kleinen Vorfall bis zum Großeinsatz – werden ausschließlich durch die Freiwillige Feuerwehr bewältigt. Eine Berufsfeuerwehr gibt es in Groß‑Umstadt nicht.

Als Aufgabenträger für Brandschutz und Allgemeine Hilfe ist die Stadt Groß-Umstadt gemäß dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) verpflichtet, eine Hilfsfrist von zehn Minuten sicherzustellen. Sollten nicht ausreichend Freiwillige zur Verfügung stehen, wäre die Stadt gezwungen, eine Pflichtfeuerwehr einzurichten oder hauptamtliche Kräfte zu beschäftigen, was hohe Personalkosten mit sich ziehen würde. Des Weiteren sind der Landkreis und das Land Träger der überörtlichen und zentralen Aufgaben sowie des Katastrophenschutzes. Für den Zivilschutz ist der Bund zuständig. Im Rahmen der Auftragsverwaltung hat er diese Aufgaben jedoch weitgehend den Ländern übertragen.


34 Einsatzkräfte

Bevor unsere Einsatzkräfte im Alter von 17 bis 65 Jahren das erste Mal an einem Einsatz teilnehmen, müssen sie einen Grundausbildungslehrgang auf Kreisebene absolvieren. Dieser Lehrgang umfasst 70 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten, in denen den Teilnehmern Basiswissen und grundlegende Tätigkeiten eines Truppmannes vermittelt werden. Der Lehrgang endet mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Zur Fortbildung sollte jeder Aktive anschließend an mindestens 40 Unterrichtseinheiten Standortausbildung pro Jahr teilnehmen. Je nach Funktion in der Einsatzabteilung folgen Fach- und Führungslehrgänge. Die Aus- und Fortbildung erfolgt bei Lehrgängen und Seminaren auf Kreisebene sowie an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel oder ihrer Außenstelle Marburg-Cappel.


Aufgaben

Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder durch Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage.

Löschen ist sicher die bekannteste Aufgabe der Feuerwehr. Ziel ist es jedoch nicht, das Feuer einfach nur schnell zu löschen, sondern vor allem durch bedachtes Vorgehen, Existenzen zu sichern sowie Wohnungen, Arbeitsplätze und gesellschaftliche Strukturen zu erhalten! Die Anzahl der Brandeinsätze ist allerdings weltweit rückläufig, wohingegen technische Hilfeleistungen stetig zunehmen.

Bergen von Sachgütern (verunfallte Fahrzeuge, leck geschlagene Tanks, auslaufende Gefahrstoffe etc.) oder per Definition im Katastrophenschutz: „Bergung – umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind“. Umgangssprachlich und auch in den Begriffen des Feuerwehrwesens, ist die Rede von Leichen, leblosen Tieren oder gefährdeten Sachen.

Schützen: Die Feuerwehr ist auch für den vorbeugenden Brandschutz zuständig. Hierzu zählen beispielsweise Brandsicherheitsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen, die Durchführung von Räumungsübungen in Schulen und die Brandschutzerziehung. Des Weiteren wird die Feuerwehr zum Umwelt- und Katastrophenschutz eingesetzt: Eindämmung von Ölunfällen, chemischer, biologischer und atomarer Gefahren.

Die genaue Definition zum Aufgabenbereich der Feuerwehr findet sich in §6 HBKG.