14.04.2018 | FEUERWEHR

Derzeit beobachtet man wieder vermehrt Wespen beim Nestbau. Wespen haben zwar keinen guten Ruf, erledigen in der Natur aber nützliche Dienste. Sie bekämpfen beispielsweise Insekten und bestäuben wie Bienen und Hummeln einige Blütenarten. Doch leider suchen sie sich nicht nur geeignete Plätze für ihre Nester.

Wer ist eigentlich für die Beseitigung zuständig?

Für die Beseitigung von Wespennestern sind grundsätzlich gewerbliche Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.

Die Feuerwehr darf die Beseitigung eines Wespennests nur im öffentlichen Interesse vornehmen. Dies liegt in der Regel nur dann vor, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor. Ein Notfall kann z. B. dann angenommen werden, wenn eine problematische Ansiedlung von Hautflüglern (z. B. Bienen, Wespen, Hornissen u. ä.) in unmittelbarer Nähe von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern) oder Behausungen von Personen mit entsprechendem Allergiepotential vorliegt.
  • Hilfestellung kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch ein gewerbliches Schädlingsbekämpfungsunternehmen geleistet werden.
  • Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.

Die Beseitigung von Insekten durch die Feuerwehr ist nicht kostenlos und wird in Semd nach Gebührensatzung (Punkt 12.2.) der Stadt Groß-Umstadt verrechnet.

Dieser Bericht stammt aus der Rubrik Bürger-Info / Wissenswertes & Nützliches, unserer Website: https://www.ffsemd.de/nuetzliches/#Wespen