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Aufgaben der Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Groß-Umstadt, setzt sich aus den neun Stadtteilwehren Umstadt („Mitte“), Dorndiel, Heubach, Kleestadt, Klein-Umstadt, Raibach, Richen, Semd und Wiebelsbach zusammen. Die Einsatzabteilungen bestehen ausschließlich aus ehrenamtlichen Helfern, die sich freiwillig zum Dienst verpflichtet haben. Sie erledigen neben Familie und Beruf die verschiedensten Aufgaben, die heutzutage nicht nur den klassischen Brandschutz betreffen.

Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe ist die Stadt Groß-Umstadt welche gemäß HBKG (Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz) die in Hessen geltende 10-minütige Hilfsfrist sicherstellen muss. Gäbe es nicht ausreichend Freiwillige, wäre die Stadt gezwungen, eine Pflichtfeuerwehr einzurichten oder hauptamtliche Kräfte zu beschäftigen. Dies würde hohe Personalkosten mit sich ziehen. Träger der überörtlichen und zentralen Aufgaben sowie des Katastrophenschutzes sind Landkreis und Land.


Retten • Löschen • Bergen • Schützen

Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder durch Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage.


Löschen ist sicher die bekannteste Aufgabe der Feuerwehr. Ziel ist es jedoch nicht, das Feuer einfach nur schnell zu löschen, sondern vor allem durch bedachtes Vorgehen, Existenzen zu sichern sowie Wohnungen, Arbeitsplätze und gesellschaftliche Strukturen zu erhalten! Die Anzahl der Brandeinsätze ist allerdings weltweit rückläufig, wohingegen technische Hilfeleistungen stetig zunehmen.


Bergen von Sachgütern (verunfallte Fahrzeuge, leck geschlagene Tanks, auslaufende Gefahrstoffe etc.) oder per Definition im Katastrophenschutz: „Bergung – umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind“. Umgangssprachlich und auch in den Begriffen des Feuerwehrwesens, ist die Rede von Leichen, leblosen Tieren oder gefährdeten Sachen.


Schützen: Die Feuerwehr ist auch für den vorbeugenden Brandschutz zuständig. Hierzu zählen beispielsweise Brandsicherheitsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen, die Durchführung von Räumungsübungen in Schulen und die Brandschutzerziehung. Des Weiteren wird die Feuerwehr zum Umwelt- und Katastrophenschutz eingesetzt: Eindämmung von Ölunfällen, chemischer, biologischer und atomarer Gefahren.


§ 6 HBKG – Aufgabenbereich:

(1) Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).

(2) Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden. Sie wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit.

(3) Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn die ihnen nach Abs. 1 und 2 obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.

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André Kinz

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