Nr. 9
Alarmierung 23.05.2016 um 14:07 Uhr
Stichwort F 2 
Ort Richen, Adalbert-Stifter-Straße
Kräfte Semd 12
Fahrzeuge TSF-W  TSF 
Weitere Kräfte FF Richen, FF Umstadt, Rettungsdienst

Einsatzbericht

Kinder meldeten einen Wohnungsbrand in der Adalbert-Stifter-Straße. Vor Ort konnte dies nicht bestätigt werden. Nach telefonischer Rücksprache mit den Anrufern stellte sich der Einsatz als böswilliger Falschalarm heraus.

Hinweis:
In Deutschland ist ein Falschalarm, der einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, sind schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich (§ 145, § 145d StGB). Hat die alarmierende Person aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ist kein Vorsatz erkennbar, so übernimmt die Allgemeinheit die Kosten. Insofern besteht kein Grund, die Feuerwehr bei vermuteter, aber nicht gesicherter Gefahr nicht zu alarmieren. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Falschalarm