Brandschutz

Einbaupflicht in Hessen…
… für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
… für bestehende Wohnungen seit 31.12.2014
… pro Etage im Flur, in allen Kinder- und Schlafzimmern, sowie in Aufenthaltsräumen, in denen Personen „bestimmungsgemäß“ schlafen
Verantwortlich in Hessen…
… für den Einbau: Eigentümer/Vermieter
… für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer/Vermieter (mietrechtliche Pflicht gemäß BGB)


Brandklassen und zu löschende Stoffe:
A – feste, glutbildende Stoffe
B – flüssige oder flüssig werdende Stoffe
C – Gase
D – Metalle
F – Speiseöle und -fette

In der Semder Mehrzweckhalle ist eine Gefahrenmeldeanlage (Hausalarm) vorhanden. Muss diese, z.B. wegen Nebel oder Feuershow, ganz oder teilweise außer Betrieb genommen werden, oder ist defekt, ist vom Veranstalter ein Brandsicherheitsdienst zur Kompensation anzufordern. Der BSD ist frühzeitig vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadt Groß-Umstadt zu beantragen.

Flackernde Kerzen verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Lichterschein ein Brand wird, ist es ganz schnell aus mit der Gemütlichkeit. Die Feuerwehr appelliert an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren: Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Adventszeit zahlreiche folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen vermieden werden könnten. Sieben einfache Tipps:
- Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
- Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
- Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
- Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
- In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
In jedem Haushalt gibt es mittlerweile Akkus auf Lithium-Ionen-Basis. Angefangen beim Smartphone über das E-Bike bis hin zu Elektrofahrzeugen oder Batteriespeichern für Photovoltaik-Anlagen: Es gibt für fast jeden Zweck Akkus in unterschiedlichen Größen. In den Medien liest man allerdings zunehmend von Bränden und Unfällen im Zusammenhang mit den Akkus. Die Unsicherheit hinsichtlich der Gefährdung steigt.
Checkliste zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus
- Nur die vom Hersteller zugelassenen Ladegeräte nutzen.
- Ladegeräte vor Nässe und Staub schützen.
- Akkus nur unter Aufsicht laden.
- Nur auf nicht brennbarem Untergrund und nicht in der Nähe von Brandlasten laden.
- Akkus beim Laden nicht abdecken, Luftzirkulation ermöglichen Akkus nicht tiefentladen.
- Nicht im kalten Zustand (z. B. unter 0 °C) laden.
- Vor Ladebeginn auf Raumtemperatur erwärmen.
- Vor mechanischen Stößen und Beschädigungen schützen.
- Auf keinen Fall kurzschließen.
- Besteht bei der Lagerung, wie z. B. in Sammelbehältern, die Möglichkeit eines gegenseitigen Kurzschlusses, müssen die Pole isoliert werden z. B. mit Klebeband.
Ausführlicher Artikel ⇒ ukh.de

Um solche Missverständnisse und teure Einsatzkosten zu vermeiden, gibt es eine „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfV)“, in der geregelt ist, dass das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle angemeldet werden muss. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt. Die Verordnung enthält alle wissenswerten Regeln zum Umgang mit dem Feuer, so dass niemand und nichts geschädigt wird. So dürfen pflanzliche Abfälle nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr verbrannt werden. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
Anmeldung Groß-Umstadt und Stadtteile: Verbrennungsanzeige online oder telefonisch unter 06078 781-311 (mindestens zwei Tage im Voraus!). Das UmStadtBüro gibt die Meldung weiter an die Zentrale Leitstelle, um Fehlalarmierungen der Feuerwehr möglichst zu vermeiden. Nutzfeuer können allerdings auch trotz erfolgter Anmeldung von der Feuerwehr gelöscht werden, wenn ein Verstoß gegen die oben genannte Verordnung vorliegt.
⇒ Wald- und Flächenbrandgefahr
ℹ️ Sicherheitshalber können Sie auch Grill- bzw. Lagerfeuer, das Abbrennen von Fackeln und Schwedenfeuern anmelden, um Fehlalarme zu vermeiden. Bei einer Feuershow, traditionellen Oster- und Martinsfeuern oder der Weihnachtsbaumverbrennung kann je nach Größe über diese Anmeldung hinaus ein Brandsicherheitsdienst nötig werden. Informationen siehe oben.


Versuchen Sie niemals Fettbrände mit Wasser zu löschen! Auch Feuerlöscher und Löschdecken sind nur bedingt geeignet. Am besten nutzen Sie bei einer brennenden Pfanne oder Fritteuse einen Topfdeckel, um damit dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Führen Sie diesen Löschversuch allerdings nur durch, wenn es verletzungsfrei möglich ist. Ansonsten wählen Sie den Notruf 112.
Auf dem Foto bzw. im Video ist eine Fettexplosion von 400 ml handelsüblichem Speiseöl und 100 ml Leitungswasser zu sehen. In Fritteusen werden häufig 3-5 Liter Fett genutzt. Beim Löschversuch werden aus einem Liter Wasser ca. 1700 Liter Wasserdampf. In der Küche entsteht somit ein Flammeninferno und es besteht Lebensgefahr! Beim Erhitzen von Fett auf einem Herd existieren auf der Herdplatte Temperaturen von bis zu 400°C. Ist die Herdplatte zu heiß eingestellt, entzündet sich das siedende Speisefett ab einer Temperatur von ca. 300°C von selbst. Die Oberfläche brennt.
Kaminbrände (oder auch Schornsteinbrände genannt) entstehen, wenn sich abgelagerter Ruß entzündet, der durch unvollständige Verbrennung entstanden ist. Die Faustformel 1 Liter Wasser = 1700 Liter Wasserdampf, gilt im Übrigen auch bei Kaminbränden. Somit zählt auch hier: Auf keinen Fall Löschversuche mit Wasser unternehmen! Wählen Sie den Notruf 112. Die Feuerwehr zieht den zuständigen Bezirksschornsteinfeger hinzu.
Bei diesem Brand, welcher meist frühzeitig durch Funkenflug am Kamin zu erkennen ist, besteht die Gefahr, dass sich die Wände so stark erhitzen, dass Tapeten und angrenzende Möbel in Brand geraten können. Außerdem besteht die Gefahr der Rauchgasvergiftung, wenn die Schadstoffe (z.B. Kohlenstoffmonoxid) nicht mehr über den Kamin abziehen können und somit in Wohnräume eindringen.
Verkehr





Insekten

Für die Beseitigung von Wespennestern sind grundsätzlich gewerbliche Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Die Feuerwehr darf die Beseitigung eines Wespennests nur im öffentlichen Interesse vornehmen. Dies liegt in der Regel nur dann vor, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor. Ein Notfall kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn eine problematische Ansiedlung von Hautflüglern (z.B. Bienen, Wespen, Hornissen u. Ä.) in unmittelbarer Nähe von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern) oder Behausungen von Personen mit entsprechendem Allergiepotenzial vorliegt.
- Hilfestellung kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch ein gewerbliches Schädlingsbekämpfungsunternehmen geleistet werden.
- Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.
Die Beseitigung von Insekten durch die Feuerwehr ist nicht kostenlos und wird in Semd nach Gebührensatzung der Stadt Groß-Umstadt verrechnet. Weiterführende Informationen der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg und eine Liste der Wespenberater finden Sie hier.

Sonstige



Pflichtfeuerwehr: Die Pflichtfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die eingerichtet wird, wenn eine Freiwillige Feuerwehr mangels Personal nicht aufgebaut werden konnte. Geeignete Personen werden dann für den Feuerwehrdienst verpflichtet, um den Brandschutz gewährleisten zu können.
Berufsfeuerwehr: Die Belegschaft dieser öffentlichen Feuerwehr besteht ausschließlich aus hauptamtlichen Einsatzkräften. Die nächstgelegene Berufsfeuerwehr ist in Darmstadt. Bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist dies in Hessen, unter anderem wegen hoher Einsatzzahlen, gefordert.
Werkfeuerwehr: Bei Werkfeuerwehren handelt es sich um nicht-öffentliche Feuerwehren, zumeist von großen Industriebetrieben. Sie werden vom zuständigen Regierungspräsidium angeordnet bzw. anerkannt. Flughafenfeuerwehren zählen ebenfalls zu Werkfeuerwehren.
Betriebsfeuerwehr: Im Gegensatz zu einer Werkfeuerwehr ist eine Betriebsfeuerwehr nicht staatlich anerkannt und wurde oft im Rahmen von Versicherungsauflagen gegründet.
Bundeswehrfeuerwehr: Die Bundeswehr unterhält Feuerwehren in Bereichen von Flugplätzen, Untertage- und Bunkeranlagen, Depots und Lagerbereichen mit besonderem Gefahrenbereich, Marinestützpunkten, Werftanlagen, Truppenübungsplätzen und an den Einsatzstandorten im Ausland.