Wissenswertes & Nützliches
Rauchmelder
Themen im Flyer (pdf öffnet bei Klick aufs Bild): Wo Rauchmelder installieren, Achten Sie auf das Q, Rauchmelder richtig anbringen, Rauchmelder prüfen und pflegen, Brandtote sind Rauchtote, Rauchmelder: Töne erkennen, Verhalten im Brandfall
Einbaupflicht in Hessen…
… für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
… für bestehende Wohnungen seit 31.12.2014
… pro Etage im Flur, in allen Kinder- und Schlafzimmern, sowie in Aufenthaltsräumen, in denen Personen „bestimmungsgemäß“ schlafen
Verantwortlich in Hessen…
… für den Einbau: Eigentümer
… für die Betriebsbereitschaft: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht (BGB) verdrängt die anderslautende Regelung, zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern, in der hessischen Bauordnung!
CO-Melder
Es ist geruchs- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid (CO) entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Häufig sind mangelnde Belüftung, fehlerhafte Verbrennung in Öfen, oder Defekte an Gasthermen die Ursachen. Immer wieder kommt es auch zu Einsätzen der Feuerwehr, aufgrund ausgasender Kohlereste etwa von Shisha-Pfeifen oder Grills in geschlossenen Räumen. Kohlenmonoxid ist für den Menschen nicht zu bemerken. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. In den letzten Jahren sind immer mehr Feuerwehren mit CO-Warngeräten ausgerüstet, die bei Überschreiten einer Warnschwelle Alarm schlagen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren! Im Fachhandel gibt es mittlerweile CO-Melder für Privathaushalte für kleines Geld. Weiterlesen…
Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöscher sind – richtig eingesetzt – wertvolle Löschhilfen zur Bekämpfung eines Brandes in der „Entstehungsphase“. Ihr Einsatz kann vor Schäden an Leib und Leben bewahren sowie zum Schutz von Sachwerten beitragen.
Thema im Flyer:
Feuerlöscher richtig einsetzen
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Brandklasse | zu löschende Stoffe |
A | Feste, glutbildende Stoffe |
B | Flüssige oder flüssig werdende Stoffe |
C | Gase |
D | Metalle |
F | Speiseöle und -fette |
Erste Hilfe
Auf diesem übersichtlichen Plakat (pdf öffnet bei Klick aufs Bild) der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. – erfahren Sie die wichtigsten Maßnahmen zum Auffinden einer Person.
Für Betriebe und öffentliche Einrichtungen besteht im unteren Abschnitt außerdem die Möglichkeit, Ansprechpartner einzutragen.
Nicht nur bei Betriebs- oder Verkehrsunfällen wird Erste Hilfe benötigt. Vor allem im privaten Umfeld, in der Wohnung, im Büro, in der Schule, beim Sport oder im Urlaub kann Erste Hilfe notwendig werden. Bilden Sie sich fort und helfen dem Partner, der Kollegin, dem Nachbarn, dem Sportsfreund, oder einem „Unbekannten“. Seit dem 01.04.2015 können Sie die Grundlagen der Ersten Hilfe in 9 Unterrichtseinheiten – also an einem Tag – erlernen.
Nutzfeuer
Anforderungen an Nutzfeuer/Zweckfeuer, zur Verbrennung von Gartenabfällen, sind in Hessen in der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (pdf) geregelt.
Der Anmeldevorgang unterscheidet sich kommunal. In Groß-Umstadt, erfolgt die Anmeldung eines Nutzfeuers, telefonisch beim Ordnungsamt , welches automatisch auch die Zentrale Leitstelle informiert, um Fehlalarmierungen der Feuerwehr möglichst zu vermeiden. Auch bei Lager- und Grillfeuern, handelt es sich um „offenes Feuer“. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, meldet diese ebenfalls an. Es empfiehlt sich außerdem frühzeitig, den Waldbrand-Gefahrenindex
(WBI), sowie Grasland-Feuerindex
(GLFI), in die Planung einzubeziehen.
Nutzfeuer können von der Feuerwehr, gegen den Willen, gelöscht werden, wenn ein Verstoß, gegen die oben genannte Verordnung, vorliegt.
Fett- und Schornsteinbrände
Versuchen Sie niemals Fettbrände mit Wasser zu löschen! Auch Feuerlöscher und Löschdecken sind nur bedingt geeignet. Am besten nutzen Sie, bei einer brennenden Pfanne oder Fritteuse, einen Topfdeckel, um damit dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Führen Sie diesen Löschversuch allerdings nur durch, wenn es verletzungsfrei möglich ist. Ansonsten wählen Sie schnellstmöglich den Notruf 112.
Auf dem Foto ist eine Fettexplosion von 300 ml handelsüblichem Frittierfett und 100 ml Leitungswasser zu sehen. In Fritteusen werden häufig 3-5 Liter Fett genutzt. Beim Löschversuch werden aus einem Liter Wasser ca. 1700 Liter Wasserdampf. In der Küche bietet sich somit ein Bild der Verwüstung und es besteht Lebensgefahr!
Schornsteinbrände (oder Kaminbrände) entstehen, wenn sich abgelagerter Ruß entzündet, der durch unvollständige Verbrennung entstanden ist. Die Faustformel 1 Liter Wasser = 1700 Liter Wasserdampf, gilt im Übrigen auch bei Schornsteinbränden. Somit zählt auch hier: Auf keinen Fall Löschversuche mit Wasser unternehmen! Wählen Sie den Notruf 112. Die Feuerwehr zieht in der Regel den zuständigen Bezirksschornsteinfeger hinzu.
Bei diesem Brand, welcher meist durch Funkenflug am Schornstein zu erkennen ist, besteht die Gefahr, dass sich die Wände so stark erhitzen, dass Tapeten und angrenzende Möbel in Brand geraten können. Außerdem besteht die Gefahr der Rauchgasvergiftung, wenn die Schadstoffe (z.B. Kohlenstoffmonoxid) nicht mehr über den Schornstein abziehen können und somit in Wohnräume eindringen.
Blaulicht & Folgetonhorn – Was tun?
Blaulicht und Folgetonhorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, das heißt andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
Das Sondersignal darf nur von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten in Anspruch genommen werden, wenn höchste Eile geboten ist. Also um Menschen zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Auch bei Nacht? Ja. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35 StVO), dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hierzu müssen Blaulicht und Tonsignal vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein, ist nur eine Warneinrichtung und verschafft kein Wegerecht (§38 StVO).
Rettungsgasse
In Hessen gibt es jährlich rund 130.000 Verkehrsunfälle. Bei mehr als 20.000 davon werden Menschen verletzt.
Nicht selten hängen das Leben und die Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe erhalten. Oft zählt jede Minute.
Wertvolle Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann. Damit die Rettungskräfte den Unfallopfern helfen können, müssen sie möglichst ungehindert zum Unfallort kommen.
Um dies sicherstellen zu können, gibt es die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse. Sie sind leicht zu merken. Seien Sie ein Beispiel für andere, machen Sie den Weg frei und helfen Sie Leben zu retten!
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Rettungskarte
Moderne Autotechnik bietet mehr Sicherheit, erschwert aber teilweise die rasche Befreiung der Insassen. Wo an der Karosserie Spreizer und Schere anzusetzen sind, welche Vorsichtsmaßnahmen nötig sind, um Airbags nicht nachträglich auszulösen, ist den Einsatzkräften nicht immer bekannt. Für schnellere Rettung sorgt die vom ADAC eingeführte und als Standard gesetzte Rettungskarte. Diese soll einheitlich hinter der Fahrersonnenblende angebracht werden bis flächendeckend in ganz Europa eine elektronische Datenübermittlung an die Unfallstelle möglich ist. Externer Link zum Drucken Ihrer persönlichen Rettungskarte: ADAC Rettungskarten
Sirenensignale & Alarmierung
Sirene zur Alarmierung der Feuerwehr
Die Sirenen werden schon lange Zeit zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren verwendet. Durch Heulen werden die Feuerwehrleute über einen Einsatz informiert und begeben sich schnellstmöglich in das Feuerwehrgerätehaus, in dem sich ihre Ausrüstungsgegenstände und Einsatzfahrzeuge befinden.
Funktionsüberprüfung der Sirenen in Groß-Umstadt inkl. aller Stadtteile: 1. Samstag im Monat gegen 11:30 Uhr
Sirene zur Warnung der Bevölkerung
Ein Schadensereignis von außergewöhnlichem Maß ist eingetreten oder wird eintreten.
⇒ Informationsblatt Sirenensignale (pdf)
Funktionsüberprüfung: 1 x jährlich Anfang Oktober
Pager-Alarmierung
Die Sirenen werden in Semd nur bei großen Einsätzen (mit Menschenleben in Gefahr) im oder in unmittelbarer Nähe zum eigenen Ort verwendet, da sie erstens sehr laut sind und zweitens sehr viele Schaulustige anziehen. Deshalb alarmiert die Leitstelle kleinere oder überörtliche Einsätze, via TETRA-Pager. Der sogenannte „stille Alarm“ wird ausgelöst. Er macht nur die Feuerwehrleute auf sich aufmerksam, ist allerdings nicht so ausfallsicher wie die Sirenen und animiert die Bevölkerung auch nicht zum Selbstschutz, oder der Nachbarschaftshilfe. 🔊
SMS-Alarmierung
Parallel zur Alarmierung der Pager und ggf. der Sirenen, erhalten die Semder Einsatzkräfte auch eine Alarm-SMS. Die Leitstelle versendet dazu eine Nachricht an GroupAlarm und GroupAlarm wiederum SMS an die Einsatzkräfte. Die Kosten für dieses System und die SMS-Gebühren trägt in Semd der Feuerwehrverein! Einige Aktive mit Android-Smartphone nutzen zusätzlich die kostenlose App „FireAlert“, oder die Notfallumgehung für iPhone-Kontakte. Hiermit kann man die Alarm-SMS akkustisch anzeigen, obwohl sich das Smartphone eigentlich im Lautlos-Modus befindet.
ABER: Nur das Funknetz zur Alarmierung über Sirenen und Pager ist autark und funktioniert auch dann, wenn Server oder Mobilfunknetze ausfallen.
Alarm-Monitor
Im Umkleidebereich der Einsatzabteilung existiert ein Alarm-Monitor-System. Es visualisiert die von der Leitstelle aufgenommenen Informationen zu einem Einsatz und stellt einen Kartenausschnitt der Einsatzstelle dar. Verknüpft mit dem Einsatzstichwort, werden weitere Informationen und die Ausrückeordnung angezeigt. Der Einsatztext wird zusätzlich zur Anzeige vorgelesen (Sprachsynthese) 🔊. Im Ruhe-Modus liefert der Monitor Informationen zu Wetter, Straßensperrungen, angemeldeten Nutzfeuern, sowie eine Übersicht zu Einsätzen und Berichten von ffsemd.de.
Warn- und Informationssystem für die Bevölkerung
Ob zu Hause, unterwegs oder bei der Arbeit – KATWARN bringt behördliche Warnungen direkt und kostenlos auf Ihr Mobiltelefon. KATWARN ist ein bundesweit einheitlicher Warndienst fürs Mobiltelefon. Bei Unglücksfällen wie Großbränden, Bombenfunden oder Wirbelstürmen senden die verantwortlichen Feuerwehrleitstellen, Landeslagezentren oder der Deutsche Wetterdienst über KATWARN Warninformationen orts- oder anlassbezogen an die Mobiltelefone der betroffenen Menschen. KATWARN bietet damit zusätzlich zu Lautsprecheransagen, Sirenen und Rundfunk Informationen, die lebenswichtig sein können. Externe Seite: http://www.katwarn.de/anmeldung/
Wespenberatung
Wespen stehen unter Artenschutz!
Für die Beseitigung von Wespennestern sind grundsätzlich gewerbliche Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Die Feuerwehr darf die Beseitigung eines Wespennests nur im öffentlichen Interesse vornehmen. Dies liegt in der Regel nur dann vor, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor. Ein Notfall kann z. B. dann angenommen werden, wenn eine problematische Ansiedlung von Hautflüglern (z. B. Bienen, Wespen, Hornissen u. ä.) in unmittelbarer Nähe von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern) oder Behausungen von Personen mit entsprechendem Allergiepotential vorliegt.
- Hilfestellung kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch ein gewerbliches Schädlingsbekämpfungsunternehmen geleistet werden.
- Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.
Die Beseitigung von Insekten durch die Feuerwehr ist nicht kostenlos und wird in Semd nach Gebührensatzung der Stadt Groß-Umstadt verrechnet. Weiterführende Informationen der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg und eine Liste der Wespenberater, finden Sie hier
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Eichenprozessionsspinner
Die Brennhaare dieser Raupenart, brechen leicht und werden bei günstiger Witterung durch Luftströmungen über weite Strecken getragen. Sie dringen leicht in die Haut und Schleimhaut ein, setzen sich dort mit ihren Häkchen fest und lösen unterschiedliche Formen von Raupendermatitis aus. Aus diesen Gründen sollte man Absperrungen und Umleitungen sehr ernst nehmen und nicht missachten.
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners schlüpfen ab April, bis etwa Anfang Mai und durchlaufen bis Anfang Juli sechs Larvenstadien. Besonders gefährlich sind die Raupenstadien zwischen Mai und Juni. Die Wirksamkeit der Brennhaare existiert jedoch über Jahre.
Wer Nester des Eichenprozessionsspinners entdeckt, sollte diese umgehend bei den Gesundheits- oder Grünflächenämtern melden.
Freiwillige- oder Berufsfeuerwehr?
„Die freiwillige Feuerwehr veranstaltet Feuerwehrfeste und die Berufsfeuerwehr kommt wenn´s brennt.“ Diese Meinung ist leider sehr verbreitet, aber falsch!
Die Feuerwehr in Deutschland lässt sich in 4 Kategorien unterteilen. Die Hilfsfrist in 10 Minuten (Hessen) jeden Punkt in der Stadt, oder im Ortsgebiet, zu erreichen und wirksame Hilfe einzuleiten, gilt jedoch für alle gleich!
Kategorien:
- Freiwillige Feuerwehren
- Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften
- Berufsfeuerwehren
- Werkfeuerwehren (& Betriebsfeuerwehren)
Freiwillige Feuerwehren:
Die Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland, sind der Rückhalt des Brand- und Katastrophenschutzwesens. Die Mitglieder stehen ehrenamtlich, neben ihrem Berufs- und Familienleben 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag, bei Notfällen bereit. Dies leisten die Aktiven ohne Gehalt. Sie leisten es aus Spaß an der Technik und der Motivation anderen helfen zu wollen. Ihr Lohn ist ausschließlich die Anerkennung. Ungeachtet dessen stehen sie in Ausbildung und Engagement den Kräften der Berufsfeuerwehr in keiner Weise nach. Schafft es eine Kommune nicht, ausreichend freiwillige Kräfte für den Feuerwehrdienst auszubilden, muss eine Pflichtfeuerwehr ins Leben gerufen werden.
Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften:
In größeren Städten, meist mit Einsatzzahlen von 200 oder mehr, gibt es freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften. Diese Kräfte sollen die ehrenamtlichen Kräfte entlasten. Denn vor allem in den Morgenstunden, wäre es für die Arbeitgeber schier unmöglich Mitarbeiter für den Feuerwehrdienst, fast täglich, freizustellen. Bei einigen Feuerwehren gibt es außerdem hauptamtliche Gerätewarte. Diese führen z.B. die Wartung von Atemschutzgeräten und Fahrzeugen durch, oder übernehmen weitere Aufgaben in der Gerätewartung.
Berufsfeuerwehren:
In hessischen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren gesetzlich gefordert. Grundsätzlich nehmen sie die gleichen Aufgaben wie freiwillige Feuerwehren wahr. In der Regel haben sie jedoch wesentlich mehr Einsätze. Häufig werden bei Berufsfeuerwehren zusätzlich Rettungsmittel, wie Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge besetzt. Die Mitarbeiter stehen im Schichtbetrieb rund um die Uhr für Einsätze bereit. Meist gibt es auch in Städten mit Berufsfeuerwehren weitere freiwillige Feuerwehren. Diese werden bei größeren Ereignissen unterstützend tätig, oder betreuen Sonderaufgaben. Kann die Hilfsfrist nicht flächendeckend von der Berufsfeuerwehr eingehalten werden, können ebenso freiwillige Feuerwehren ins Leben gerufen werden.
Werkfeuerwehren:
Die Werkfeuerwehren stellen eine besondere Form der Feuerwehr da. Sie existieren in Werken mit besonderen Gefahrenquellen oder Brandschutzanforderungen und können nebenberuflich, wie eine freiwillige Feuerwehr, oder hauptberuflich wie eine Berufsfeuerwehr, organisiert sein. Bei Werkfeuerwehren kann es auch Hilfsfristen < 10 Minuten geben. Betriebsfeuerwehren müssen keine Auflagen erfüllen und sind nicht öffentlich (durch das Regierungspräsidium) anerkannt.