Was kostet der Feuerwehreinsatz?

Ob der Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig ist, ergibt sich in Hessen aus dem HBKG §61 ff. sowie der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune.

Nach Wasserschäden empfiehlt es sich, eine mögliche Kostenübernahme mit der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, bestenfalls Elementarversicherung zu besprechen. Hat ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, mit dessen Privathaftpflichtversicherung. Bei Bränden ausgelöst durch Kraftfahrzeuge mit der Kfz-Kaskoversicherung. Hat man eine Ölspur verursacht, ist die richtige Anlaufstelle die Kfz-Haftpflichtversicherung.

HBKG
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

Gebührensatzung Stadt Groß-Umstadt (pdf)
für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt


Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich Vereinsmitglied bei der Feuerwehr bin?

Bei der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr, Ehren- und Altersabteilung) handelt es sich um eine kommunale öffentlich-rechtliche Einrichtung mit freiwilligen Mitgliedern. Der Feuerwehrverein ist hingegen ein eingetragener Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens. Kennt man diese Struktur, versteht man, dass die Abrechnung von Einsätzen vom Verein losgelöst ist.

Das Geld, welches die Stadt Groß-Umstadt bei Einsätzen der Feuerwehr Semd über die Gebührensatzung einnimmt, geht im Übrigen nicht 1:1 an die Feuerwehr Semd über, sondern fließt in die allgemeine Kostenstelle Feuerwehr aller Stadtteilwehren. Hiervon werden neben Bekleidung und Ausrüstung, beispielsweise auch Verdienstausfälle an die Arbeitgeber der Aktiven gezahlt.

Die zusätzliche Finanzierung, zum Beispiel zur Beschaffung von erweiterter Ausrüstung oder auch ganzen Fahrzeugen, erfolgt über den Feuerwehrverein. Durch die Ausrüstung über die städtische Mindestausstattung hinaus wird die Effektivität in Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung massiv gesteigert. Dies kommt im Einsatzfall dann wieder der Bevölkerung zugute!